CDU Gelsenkirchen-Rotthausen
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Mitgliedschaft

Wenn Sie gerne die Politik für unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten möchten, dann sollten Sie Mitglied bei der CDU werden.

Für den Aufnahmeantrag bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

Persönliche Ansprache
Sprechen Sie unsere Vorstandsmitglieder oder Mandatsträger an, die Ihnen gerne weiterhelfen werden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie unter den Hubriken 'Vorstand' und 'Mandatsträger'.

Aufnahmeformular herunterladen
Sie können hier ein Aufnahmeformular (PDF-Datei)  herunterladen. Dieses können Sie ausdrucken und ausgefüllt an die auf dem Formular angegebene Adresse der Bundespartei oder aber an den CDU Kreisverband Gelsenkirchen, Munckelstraße 15, 45879 Gelsenkirchen schicken - oder werfen Sie den Antrag doch einfach in den Briefkasten eines unserer Vorstandsmitglieder.

Leider haben wir derzeit aus rechtlichen Gründen nicht die Möglichkeit, Ihnen einen Mitgliedsantrag auf on-line-Basis anzubieten.


Ein Wort zu den Beiträgen
Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Das muß auch so sein, wenn die politischen Parteien nicht in die finanzielle Abhängigkeit vom Staat geraten wollen.

Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Information und Teilnahme am politischen Willensbildungsprozeß.

Das verursacht wiederum Aufwendungen, z.B. allgemeine Kosten und Portokosten aus Anlass von Veranstaltungen und vieles andere mehr. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Festlegung der Höhe erfolgt durch sie selbst. Der Mindestbeitrag beträgt dabei 5 Euro im Monat.

Wenn die an der Mitgliedschaft Interessierten auf Grund ihres tatsächlichen Einkommens nur einen geringen Beitrag leisten können,dann haben die Kreisverbände das Recht, Sonderregelungen zu treffen. Das gilt ausdrücklich für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Mitglieder und Rentner mit geringem Einkommen. Denn an der Beitragshöhe sollte eine Mitgliedschaft nicht scheitern.

Die Beitragsleistungen können von der Einkommenssteuerschuld einbehalten werden. Zuwendungen an Parteien bis zu 3.300 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten bis zu 6.600 Euro) können mit 50%, höchstens 1.650 Euro / 3.300 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34 g EstG). Auch diese Tatsache sollte bei der Festsetzung der Beitragshöhe nicht unberücksichtigt bleiben.

"Ich möchte mir erst einmal Informationen über die CDU bekommen!."
Kein Problem! Über einen Link zur CDU-NRW können Sie diese hier on-line einsehen.

Informationen über die CDU on-line
-die finden Sie auch als pdf-Datei hier !

Hinweis: das Herunterladen großer pdf-Dateien kann manchmal mehrere Sekunden dauern. Wir bitten um Geduld.

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